Zur Angabe verpflichtet
Energieausweis
Die deutsche Energieeinsparverordnung sieht vor, dass für jedes Gebäude ein Energieausweis vorliegt. Bei Verkauf oder Neuvermietung ist dieser dem Interessenten unverzüglich vorzulegen. Wir beantragen für Sie bei Nichtvorhandensein schnell und unkompliziert den Energieausweis und überprüfen diesen auf korrekte Angaben. So sind Sie besten vorbereitet und gesetzlich auf der sicheren Seite.